Art. 22 Änderung der Statuten

Die Statuten können mit dem absoluten Mehr der an der HV anwesenden Aktivmitglieder abgeändert werden.

Eine gewünschte Statutenänderung muss bis spätestens 30 Tage vor der HV dem Präsidenten schriftlich eingereicht werden.


Übersicht



Wechselkurs
CHF - Euro