Art. 23 Auflösungsbeschluss der Schicksal des Vereinsvermögens

Die Auflösung des Clubs kann auf Antrag des Vorstandes nur an einer HV mit dem absoluten Mehr der anwesenden Aktivmitglieder oder durch eine Urabstimmung unter sämtlichen Mitgliedern mit dem absoluten Mehr beschlossen werden.

Löst sich der Club auf, so wird das Vereinsvermögen für Schweizerische Paraplegiker-Stiftung gespendet.


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